Sportgemeinschaft 1946 e.V. Sandbach/Odenwald
Beitragsordnung (Stand: 01.01.2023)
§ 1 Diese Beitragsordnung gemäß § 7 (1) der SGS Satzung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie anfallende Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung der SGS.
§ 2 Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Vereinsbeitrags auf Vorschlag des Vorstands für alle Abteilungen gemäß § 19 (1) e der SGS Satzung. Neu festgesetzte Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann bei wichtigem Bedarf auch einen anderen Termin festlegen.
§ 3 Die Abteilungen können durch Beschluss der Abteilungsmitgliederversammlung und mit Zustimmung des Hauptvorstands gesonderte zusätzliche Abteilungsbeiträge (wie z.B. Aktivenbeiträge, Ausgabenpauschalen, Arbeitsleistungen oder Gebühren) erheben. Neue Mitglieder sind beim Eintritt in die Abteilung von den Abteilungsvorständen darüber zu informieren. Die Abteilungsvorstände informieren die Mitgliederbetreuung frühzeitig in schriftlicher Form über die von den Abteilungsbeiträgen betroffenen Mitglieder.
§ 4 Jahresbeiträge und Gebühren 2023:
Jahresvereinsbeitrag für alle Abteilungen:
Jünger als 18 Jahre 22,00 €
Älter als 18 Jahre 38,00 €
Familien 62,00 €
Ehrenmitglieder frei
Abteilungsbeitrag Badminton: Ausgabenpauschale
Pro Mitglied 25,00 € jährlich
Familie (2 Erwachsene + deren Kinder <18 Jahren) 50,00 € jährlich
Abteilungsbeitrag Fußball: Aktivenbeitrag
G-A Junioren:
1. bis 2. Kind einer Familie je 5,00 € monatlich
ab dem 3. Kind einer Familie frei
Senioren und Alte Herren:
12 Arbeitsstunden bei
Veranstaltungen und Arbeitseinsätzen oder 6,00 € monatlich (1 Arbeitsstunde = 6,00 €)
Abteilung Fußball: Gebühren
Junioren:
Für die Beantragung des Spielerpasses wird die vom HFV (Hessischer Fußball-Verband e.V.) vorgesehene
Gebühr dem/der Spieler/-in berechnet.
Abteilungsbeitrag Turnen/Leichtathletik: Aktivenbeitrag
Wettkampfgymnastinnen:
Training 3-mal die Woche mit Kür 100,00 € jährlich
Training 2-mal die Woche ohne Kür 60,00 € jährlich
§ 5 Der Vereinsbeitrag, die Ausgabenpauschale und der Aktivenbeitrag werden durch Einzugsermächtigung vom Girokonto des Mitglieds abgebucht. Der Hauptvorstand kann generell oder im Einzelfall die Abbuchung in Teilbeträgen veranlassen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge sofort nach Rechnungsstellung auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Mahnungen werden jeweils die anfallenden Bearbeitungsgebühren der Banken berechnet.
$ 6 Erfolgt der Vereinseintritt im laufenden Geschäftsjahr, wird der erste Jahresbeitrag, anteilig nach Monaten berechnet, sofort eingezogen.
§ 7 Für die Teilnahme an Sonderveranstaltungen, Sportkursen etc., für die Benutzung und das Entleihen von vereinseigenen Gegenständen und die Nutzung der Vereinsimmobilie kann eine Gebühr erhoben werden. Diese kann für Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich hoch gestaltet werden. Die Abteilungen legen in Abstimmung mit dem Hauptvorstand die Gebühren fest.
§ 8 Die Verarbeitung von notwendigen personenbezogenen Daten der Mitglieder erfolgt gemäß Bundesdaten-schutzgesetz.
Erstellt am 27.4.22 in Breuberg im Odenwald und von der Mitgliederversammlung am 29.4.22 genehmigt.
Hans-Jürgen Schmidt Gerhard Bohländer
Vorsitzender Stellvertreter des Vorsitzenden